WICHTIGE INFOS ZU IHRER

VERSICHERUNG

Nur keine Aufregung – so sieht es aus mit der Versicherung

Bei teil- oder vollkaskoversicherten Fahrzeugen werden die Reparaturkosten bei Steinschlagschäden in der Frontscheibe in der Regel komplett von der Versicherung übernommen. Zum Glück auch noch ohne Höherstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.Ist ein Austausch von Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe nötig, wird für Sie bei Teil- oder Vollkaskoversicherung maximal die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Doch auch für Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung haben, sind unsere fairen Preisen ein Gewinn. Fragen Sie uns gern nach einem Angebot.

Sicherheit und Garantie

  • TÜV-geprüfte Qualitätsrichtlinien
  • Faires Schadenmanagement
  • Scheiben in Erstaurüsterqualität
  • 10 Jahre Werkstattgarantie
  • 100 % Dichtigkeit

Windschutzscheibe reparieren

Mit Teil- oder Vollkaskoversicherung

Für Sie in der Regel kostenlos, denn die Reparatur wird von der Versicherung übernommen.

Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe austauschen

Mit Teil- oder Vollkaskoversicherung

Nur Selbstbeteiligung, keine Änderung des Schadenfreiheitsrabattes

Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot speziell für Ihr Fahrzeugmodell.

Schadenservice: Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung

AUTOGLAS.plus rechnet Glasschäden auch direkt mit Ihrer Versicherung ab. Im Schadenfall übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung der Versicherungsangelegenheiten (ohne Rechtsberatung). Wir nehmen den Schaden an Ihrer Autoscheibe auf, melden ihn Ihrer Versicherung und sorgen dafür, dass Ihr Glasschaden schnell und zuverlässig bearbeitet und fachmännisch repariert wird.