Allgemeine

Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN

(„LEISTUNGSBEDINGUNGEN“) DER FA. AUTOGLAS.plus, INHABER VIKTOR SCHLAG (Stand

01/2021)


§ 1

Geltungsbereich

(1) Reparaturarbeiten, Lieferungen, Verkäufe, und Montageleistungen („Leistungen“

und „Reparaturen“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden

Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die

Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen

Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass im Einzelfall

auf sie hingewiesen werden müsste und selbst wenn sie nicht nochmals gesondert

vereinbart werden. Die Geltung abweichender und ergänzender

Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AUTOGLAS.plus diesen

nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,

entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden

werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung

ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Das Zustimmungserfordernis gilt in

jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Allgemeinen

Bedingungen der AUTOGLAS.plus die Leistung oder die Reparatur vorbehaltlos

ausführt.

(3) DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern,

soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen

nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.



§ 2

Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der AUTOGLAS.plus sind

freibleibend und unverbindlich, insbesondere Preise und technische Daten,

sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, oder eine

bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für Kataloge,

technische Dokumentationen, Angebote, sonstige Produktbeschreibungen und

Unterlagen – auch in elektronischer Form

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AUTOGLAS.plus

oder die Erbringung der Leistung zustande. Für den Inhalt des Vertrages sind

der Inhalt dieser Auftragsbestätigung und diese Leistungsbedingungen

maßgeblich.


§ 3

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so

bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen

Preisliste von AUTOGLAS.plus inklusive Verpackungs-, Transport- und

Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar oder per EC zur Zahlung fällig. Dies gilt

auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder

Vollkaskoversicherung. Wechsel/Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung

und für AUTOGLAS.plus kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.

Leistet der Kunde auf eine Mahnung von AUTOGLAS.plus nicht, die nach dem

Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der

Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach

Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

(3) Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen

solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 4

Leistung, Frist, Termine

(1) Von AUTOGLAS.plus in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Leistung

und Reparatur gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine

feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart (schriftlich) worden ist und

der Kunde AUTOGLAS.plus alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen

Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt

und etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte

Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern

nachträgliche Änderungen vom Kunden gewünscht werden, verlängert sich die Leistungs-

bzw. Reparaturzeit entsprechend. AUTOGLAS.plus kann – unbeschadet seiner Rechte

aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungs- bzw. Reparaturzeit

oder eine Verschiebung Leistungs- bzw. Reparaturzeit um den Zeitraum verlangen,

in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber AUTOGLAS.plus nicht nachkommt.

(2) AUTOGLAS.plus haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung und der Reparatur,

soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen

aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,

Transportverzögerung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an

Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung

von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die

ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch

Lieferanten verursacht worden sind, die AUTOGLAS.plus nicht zu vertreten hat.

Sofern solche Ereignisse AUTOGLAS.plus die Leistung wesentlich erschweren oder

unmöglich machen und die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer ist, ist AUTOGLAS.plus

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit AUTOGLAS.plus von ihrem

Lieferanten nicht beliefert wird.

(3) Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist

jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen

vorübergehender Dauer verlängert sich die Leistungsfrist oder verschiebt sich

der Leistungstermin um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen

Anlauffrist. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der

Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche

schriftliche Erklärung gegenüber AUTOGLAS.plus vom Vertrag zurücktreten.

AUTOGLAS.plus ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden über

die vorgenannten Umstände und die voraussichtliche Verlängerung der Liefer- und

Leistungsfrist, bzw. die voraussichtlichen neuen Liefer- oder Leistungstermine

zu informieren.


§ 5

Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes

bestimmt ist, der Hauptsitz von AUTOGLAS.plus in Bremen.

(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald AUTOGLAS.plus

ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich,

wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von AUTOGLAS.plus gesetzten

angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

(3) Verzögert sich die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht

die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der

Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS.plus fertiggestellten

Fahrzeugs auf den Kunden über.

(4) Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die von AUTOGLAS.plus

ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe oder die anderweitig durchgeführte

Leistung oder Reparatur – sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder

spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Abnahme formlos bei AUTOGLAS.plus ® anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige

zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.


§ 6

Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher

Forderungen von AUTOGLAS.plus mit dem Kunden das Eigentum von AUTOGLAS.plus.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der

AUTOGLAS.plus zustehenden Saldoforderung.

(2) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte

(„Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter,

ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist

nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur

Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von AUTOGLAS.plus gefährdende

Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der

Weiterveräußerung an AUTOGLAS.plus ab; AUTOGLAS.plus nimmt diese Abtretung

schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit

anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung

nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen AUTOGLAS.plus und dem Kunden

vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10% dieses Preises

entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an AUTOGLAS.plus abgetretenen

Forderungen treuhänderisch für AUTOGLAS.plus im eigenen Namen einzuziehen. AUTOGLAS.plus

kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung

widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise

der Zahlung gegenüber AUTOGLAS.plus in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist AUTOGLAS.plus berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

(3) Der Kunde wird AUTOGLAS.plus jederzeit alle gewünschten Informationen über

die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an AUTOGLAS.plus

abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte

hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen AUTOGLAS.plus

anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von AUTOGLAS.plus

hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu

sichernden Forderungen von AUTOGLAS.plus um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.(5) Kommt

der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung

gegenüber AUTOGLAS.plus in Verzug und tritt AUTOGLAS.plus vom Vertrag zurück,

so kann AUTOGLAS.plus unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte

herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden

anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde AUTOGLAS.plus oder den

Beauftragten von AUTOGLAS.plus sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten

gewähren und diese herausgeben.


§ 7

Mängelhaftung, Gewährleistung

(1) AUTOGLAS.plus gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die

vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den

zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die

Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

(2) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von AUTOGLAS.plus überlassenen

Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als

Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen;

derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(3) Bei jeder Mängelrüge steht AUTOGLAS.plus das Recht zur Besichtigung und

Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes

zu. Dafür wird der Kunde AUTOGLAS.plus die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

(4) Mängel bei Werkverträgen wird AUTOGLAS.plus nach eigener Wahl durch für den

Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer

mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation

beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).

(5) Der Kunde wird AUTOGLAS.plus die für die Nacherfüllung notwendige

angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr

unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn AUTOGLAS.plus mit der Beseitigung

des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung

an AUTOGLAS.plus den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und

von AUTOGLAS.plus den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

(6) Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden

verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße

Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.

B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von AUTOGLAS.plus zu vertreten sind.

(7) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder

hat AUTOGLAS.plus sie nach § 439 Abs. 4 / 635 Abs. 3 des Bürgerlichen

Gesetzbuches (BGB) verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag

zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von AUTOGLAS.plus kein

Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der

Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die

Nacherfüllung in jedem Fall bei AUTOGLAS.plus durchzuführen. Die Rechte des

Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Absatz 6 Satz 1, bleiben hiervon unberührt.


§ 8

Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als

in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere

für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer

Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines

Anspruchs auf Ersatz des Sc hadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber AUTOGLAS.plus ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche

Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter

und Erfüllungsgehilfen von AUTOGLAS.plus.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur

zurückzutreten oder kündigen, wenn AUTOGLAS.plus die Pflichtverletzung zu

vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere §§ 651, 649

BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen

und Rechtsfolgen.

(5) Im Übrigen wird die gesetzliche Haftung vorbehaltlich der nachstehenden Absätze 6

und 7 für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (a) AUTOGLAS.plus haftet der

Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher

Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (b) AUTOGLAS.plus haftet nicht für die

leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis

(einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in

unmittelbarer Nähe von AUTOGLAS.plus ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches

Verschulden durch AUTOGLAS.plus entstanden sind, wie z. B. Einbruchdiebstahl,

Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen

zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz)

sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der

Verglasung entstehen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen

an der Türinnenverkleidung o. ä.), für die AUTOGLAS.plus keine Haftung übernimmt.

(7) AUTOGLAS.plus haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser

nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden

aus Verwahrung sind außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von AUTOGLAS.plus

und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.

(8) Liefert AUTOGLAS.plus im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer

mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen

Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch AUTOGLAS.plus einen Anspruch auf

die Erstattung von pauschal EUR 50,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und

Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist AUTOGLAS.plus

nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.


§ 9

Garantie

Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung übernimmt AUTOGLAS.plus

keine Garantie gemäß § 442 BGB. AUTOGLAS.plus

ist kein Garantiegeber im Sinne des Gesetzes.


§ 10

Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab

Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte

des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen

an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 478 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

(2) Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab

Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12

Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.


§ 11

Schutzrechte

(1) AUTOGLAS.plus steht nach Maßgabe dieses Paragrafen dafür ein, dass die Leistung frei von

gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist. Jeder

Vertragspartner wird von den anderen Vertragspartnern unverzüglich schriftlich

benachrichtigt, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher

Rechte geltend gemacht werden.

(2) Rechtsverletzungen durch vom AUTOGLAS.plus hergestellter Leistungen oder Reparaturen anderer

Hersteller wird AUTOGLAS.plus nach seiner Wahl der Ansprüche gegen die

Hersteller oder Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen, oder an

den Kunden abtreten. Ansprüche gegen AUTOGLAS.plus bestehen in diesem Falle

nach Maßgabe dieses Paragrafen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der

vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten

erfolglos war oder beispielsweise auf Grund einer Insolvenz aussichtslos ist.


§ 12

Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu AUTOGLAS.plus

an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.


§ 13

Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen

AUTOGLAS.plus und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Einheitsrechtes,

insbesondere des UN-Kaufrechts. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.

(2) Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes unterliegen dem Recht des jeweiligen

Lageortes der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu Gunsten des

Deutschen Rechtes unzulässig oder unwirksam ist.

(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen

Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –

auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von

AUTOGLAS.plus. AUTOGLAS.plus ist jedoch auch berechtigt, Klagen am allgemeinen

Gerichtsstand des Kunden zu erheben.



§ 14

Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder

werden, oder der jeweilige Vertrag, bzw. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen des Vertrages, bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder der zu füllenden

Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem

am Nächsten kommt, oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich

gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrages und dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die

Regelungslücke, bzw. die Unwirksamkeit gekannt hätten.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AUTOGLAS.plus Daten aus dem Vertragsverhältnis

nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert. AUTOGLAS.plus

behält sich das Recht vor, diese Daten, soweit für die Vertragserfüllung

erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.

(3) Verbraucherschlichtungsverfahren: Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 der Verordnung über

Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO): Die Europäische

Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)

bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Als Kontaktadresse kann folgende

E-Mail-Adresse angegeben werden: info@autoglas.plus. Wir sind weder bereit noch

verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 des

Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes [VSBG]).



Stand:

01/2021